König & Partner
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Technische Verwaltung

König & Partner sorgt für die werterhaltende Bewirtschaftung Ihrer Immobilie - sachkundig, zuverlässig und immerzu im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Angefangen von der korrekten kaufmännischen Abwicklung der Mietsache über die regelmäßige technische Kontrolle des Gebäudezustandes bis hin zur sorgfältigen Auswahl des optimal zu Ihnen und der Hausgemeinschaft passenden Mieters: Wir übernehmen für Sie die professionelle und umfassende Verwaltung Ihres Objektes.

 

Den Umfang der von uns übernommenen Aufgaben bestimmen übrigens Sie selbst. Unsere gut ausgebildeten und praxiserfahrenen Mitarbeiter verfügen über fundierte Marktkenntnisse im Bereich der Mietverwaltung und können Ihnen sämtliche Dienstleistungen bieten, die Sie für ein funktionierendes Mietobjekt benötigen.

 

Unser Leistungskatalog für die technische Verwaltung:

  • jährliche Begehung des Gesamtobjektes
  • Erstellung eines Begehungsprotokolls für den Verwaltungsbeirat einschließlich Beschreibung notwendiger Veranlassung und Verfolgung der daraus erforderlichen Arbeiten
  • Einholung von Kostenvoranschlägen für zu beschleißende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Beratung bei der Auswertung der Kostenvoranschläge und der an die Wohnungseigentümergemeinschaft auszusprechenden Empfehlungen, ggf. unter Hinzuziehung von Fachingenieuren zu Lasten der Gemeinschaft.Die Einschaltung dieser Personen geschieht in Absprache mit den Verwaltungsbeiräten
  • Massenermittlungen, Ausschreibungen außerordentlicher Instandsetzungsmaßnahmen (Außenfensteranstrich, Fassadensanierung, Dachsanierung etc.), Auftragsvergabe, Bauleitung, Abrechnung sowie zuständige Beratung während der Vornahme dieser Instandsetzungen / Instandhaltungen
  • Massenermittlung und Ausschreibung bei Routine- und Wiederholungsfällen
  • Mitwirkung bei baulichen Veränderungen und Sonderfälle (Anträge, Massenermittlung, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Bauleitung, Abrechnung)
  • Mitwirkung bei baulichen Veränderungen und Sonderfälle (Anträge, Massenermittlung, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Bauleitung, Abrechnung)
  • Abwicklung von Gebäudeversicherungsschäden
  • Heranziehung von unabhängigen Sachverständigen (Ingenieure, Architekten, Gutachter) bei baulichen Veränderungen, Modernisierungs- und schierigen Sanierungsmaßnahmen nur unter Hinzuziehung von Fachingenieuren zu Lasten der Gemeinschaft. Die Einschaltung dieser Personen geschieht  in Absprache mit den Verwaltungsbeiräten.
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